Empfehlungsprogramm
Teilnahmebedingungen
Vermittlungsprämie für die Empfehlung geeigneter Immobilienmakler bzw. Vertriebspartner.
- Die Empfehlung muss vor einem bereits bestehenden aktiven Kontakt bzw. laufenden Bewerbungsprozess mit der empfohlenen Person eingehen.
- Der Tippgeber muss zur Weitergabe der Kontaktdaten berechtigt sein und bestätigen, dass die empfohlene Person mit Kontaktaufnahme und Datenweitergabe einverstanden ist.
- Die Prämie beträgt 1.500 € und wird fällig, wenn aufgrund der Empfehlung ein entsprechender BLI-T-/Handelsvertretervertrag zustande kommt und die empfohlene Person ihre Tätigkeit aufnimmt.
- Pro empfohlener Person kann die Prämie nur einmal gezahlt werden. Bei mehreren Empfehlungen zählt grundsätzlich der zuerst dokumentierte qualifizierte Tipp.
- Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn die vollständigen Daten des Tippgebers zur Abrechnung vorliegen. Eventuelle steuerliche Pflichten beim Empfänger der Prämie liegen in dessen Verantwortung.
- Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrags mit der empfohlenen Person besteht nicht.
Vor Veröffentlichung sollte die genaue Fälligkeit der 1.500-€-Prämie intern bzw. rechtlich final bestätigt werden. Aktuell ist sie auf Vertragsabschluss plus Tätigkeitsaufnahme formuliert.
