Wüstenrot Immobilien Sascha Maurer
Empfehlungsprogramm

Teilnahmebedingungen

Vermittlungsprämie für die Empfehlung geeigneter Immobilienmakler bzw. Vertriebspartner.

  1. Die Empfehlung muss vor einem bereits bestehenden aktiven Kontakt bzw. laufenden Bewerbungsprozess mit der empfohlenen Person eingehen.
  2. Der Tippgeber muss zur Weitergabe der Kontaktdaten berechtigt sein und bestätigen, dass die empfohlene Person mit Kontaktaufnahme und Datenweitergabe einverstanden ist.
  3. Die Prämie beträgt 1.500 € und wird fällig, wenn aufgrund der Empfehlung ein entsprechender BLI-T-/Handelsvertretervertrag zustande kommt und die empfohlene Person ihre Tätigkeit aufnimmt.
  4. Pro empfohlener Person kann die Prämie nur einmal gezahlt werden. Bei mehreren Empfehlungen zählt grundsätzlich der zuerst dokumentierte qualifizierte Tipp.
  5. Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn die vollständigen Daten des Tippgebers zur Abrechnung vorliegen. Eventuelle steuerliche Pflichten beim Empfänger der Prämie liegen in dessen Verantwortung.
  6. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrags mit der empfohlenen Person besteht nicht.
Vor Veröffentlichung sollte die genaue Fälligkeit der 1.500-€-Prämie intern bzw. rechtlich final bestätigt werden. Aktuell ist sie auf Vertragsabschluss plus Tätigkeitsaufnahme formuliert.